Urheberrecht

Am 25.01.2002 hat der Deutsche Bundestag ein neues Urheberrechtsgesetz verabschiedet. Erste Details hierzu können hier nachgelesen werden!

Dieser Artikel soll die Frage des Urheberrechtes beleuchten und all den Hobbyautoren eine Hilfe sein, die u. a. auch im Internet ihre Werke publizieren und sich vielleicht nicht bis in letzter Konsequenz mit dem Copyright auskennen. Oft kursieren zu diesem Thema auch Halbwahrheiten oder Gerüchte, die manchmal jeder Grundlage entbehren. All das möchte dieser Artikel aufklären.

Generell gilt folgendes: Jedes kreative Werk, also persönliche (natürlich auch gemeinsame) geistige Schöpfungen, wie zum Beispiel Texte (z.B. Stories, Artikel, Essays, Tagebucheinträge, e-mails, Briefe etc.), Bilder, Fotografien oder Musik, die in faßbarer Form vorliegen (also keine bloße Idee, die lediglich im Geist existiert), ist grundsätzlich OHNE weiteren Zusatz voll urheberrechtlich geschützt. Solche Werke unterliegen also der vollen Kontrolle des jeweiligen Schöpfers.

Die Anmerkung: "Copyright", "Datum" by "Name"warnt lediglich zusätzlich vor unbefugter Verfielfältigung und Nutzung und erhöht so allein die potentielle Entschädigung, die an den Rechteinhaber gezahlt wird, sollte es zu einer Verletzung des Urheberrechts kommen.
Dieser Zusatz muß jedoch NICHT explizit vorhanden sein, das Copyright gilt auch unausgesprochen und somit dürfen Werke anderer Personen von Dritten generell nicht nach Belieben vervielfältigt, weiterverbreitet oder anderswo veröffentlich werden.

Wer es dennoch tut, macht sich strafbar und riskiert in Deutschland z.B. bis zu drei Jahren Haft.
All dies ist in der Berner Urheberrechts-Konvention festgelegt, der sich beinahe alle großen Nationen der Erde angeschlossen haben (China bildete eine Ausnahme, aber auch sie haben sich letztes Jahr verpflichtet, das Copyright besser zu schützen und zu achten, nach Druck der USA.)

Die selben Urheberrechte gelten natürlich auch für das Internet.
Ich gehe darauf ein, weil viele gerade hier bei diesem neuen Medium wohl noch sehr verunsichert sind. Veröffentlichungen im Internet gehören NICHT der Allgemeinheit und stellen keine Erlaubnis zur weiteren ungehemmten Verbreitung dar.

Selbst e-mails (wie auch Briefe natürlich) sind geschützt und dürfen ohne Erlaubnis des Verfassers nicht weitergegeben und/oder kopiert werden.

Auf Urheberrechtsverletzungen im Internet kann das volle Strafmaß angewandt werden.
"Es ist wichtig sich zu erinnern, daß vor einem Gericht niemals ein Computer Kopien macht, sondern immer ein Mensch. Computer werden Befehle erteilt, keine Erlaubnis. Nur Menschen können eine Erlaubnis erhalten." [1]

Zusammegefaßt:
Geistig eigene Werke in faßbarer Form (auf Papier, PC oder Tonmedium z.B.) genießen vollen Schutz des Urheberrechtes.

[1] Aus: Zehn grosse Irrtümer über das Copyright von Brad Templeton. Das Original wurde unter dem Namen "10 Big Myths about copyright explained" veröffentlicht.

 

bei Interesse auch Download (121 KB) zusammen mit dem Urheberrechtgesetz