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Urheberrecht
Am 25.01.2002 hat der
Deutsche Bundestag ein neues Urheberrechtsgesetz verabschiedet. Erste
Details hierzu können hier
nachgelesen werden!
Dieser Artikel soll
die Frage des Urheberrechtes beleuchten und all den Hobbyautoren eine
Hilfe sein, die u. a. auch im Internet ihre Werke publizieren und
sich vielleicht nicht bis in letzter Konsequenz mit dem Copyright
auskennen. Oft kursieren zu diesem Thema auch Halbwahrheiten oder
Gerüchte, die manchmal jeder Grundlage entbehren. All das möchte dieser
Artikel aufklären.
Generell gilt folgendes:
Jedes kreative Werk, also persönliche (natürlich auch gemeinsame)
geistige Schöpfungen, wie zum Beispiel Texte (z.B. Stories, Artikel,
Essays, Tagebucheinträge, e-mails, Briefe etc.), Bilder, Fotografien
oder Musik, die in faßbarer Form vorliegen (also keine bloße
Idee, die lediglich im Geist existiert), ist grundsätzlich OHNE
weiteren Zusatz voll urheberrechtlich geschützt. Solche Werke
unterliegen also der vollen Kontrolle des jeweiligen Schöpfers.
Die Anmerkung: "Copyright", "Datum" by "Name"warnt lediglich zusätzlich
vor unbefugter Verfielfältigung und Nutzung und erhöht so
allein die potentielle Entschädigung, die an den Rechteinhaber
gezahlt wird, sollte es zu einer Verletzung des Urheberrechts kommen.
Dieser Zusatz muß jedoch NICHT explizit vorhanden sein, das
Copyright gilt auch unausgesprochen und somit dürfen Werke anderer
Personen von Dritten generell nicht nach Belieben vervielfältigt,
weiterverbreitet oder anderswo veröffentlich werden.
Wer es dennoch tut, macht sich strafbar und riskiert in Deutschland
z.B. bis zu drei Jahren Haft.
All dies ist in der Berner Urheberrechts-Konvention festgelegt, der
sich beinahe alle großen Nationen der Erde angeschlossen haben
(China bildete eine Ausnahme, aber auch sie haben sich letztes Jahr
verpflichtet, das Copyright besser zu schützen und zu achten,
nach Druck der USA.)
Die selben Urheberrechte
gelten natürlich auch für das Internet.
Ich gehe darauf ein, weil viele gerade hier bei diesem neuen Medium
wohl noch sehr verunsichert sind. Veröffentlichungen im Internet
gehören NICHT der Allgemeinheit und stellen keine Erlaubnis zur
weiteren ungehemmten Verbreitung dar.
Selbst e-mails (wie auch Briefe natürlich) sind geschützt
und dürfen ohne Erlaubnis des Verfassers nicht weitergegeben
und/oder kopiert werden.
Auf Urheberrechtsverletzungen im Internet kann das volle Strafmaß
angewandt werden.
"Es ist wichtig sich zu erinnern, daß vor einem Gericht niemals
ein Computer Kopien macht, sondern immer ein Mensch. Computer werden
Befehle erteilt, keine Erlaubnis. Nur Menschen können eine Erlaubnis
erhalten." [1]
Zusammegefaßt:
Geistig eigene Werke in faßbarer Form (auf Papier, PC oder Tonmedium z.B.)
genießen vollen Schutz des Urheberrechtes.
[1] Aus: Zehn grosse Irrtümer über das Copyright von Brad
Templeton. Das Original wurde unter dem Namen "10 Big Myths about copyright
explained" veröffentlicht.
bei Interesse auch Download
(121 KB) zusammen mit dem Urheberrechtgesetz
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