Teil III - Die zwölf goldenen Regeln für ein Manuskript

Wie bereits im 1. Teil erwähnt, reicht es nicht aus, seine Geschichte nach Gutdünken auf Zettel zu kritzeln oder Schreibmaschinenseiten eng bedruckt zu füllen, um Papier zu sparen. Lektorate eines Verlages arbeiten am liebsten mit professionell aufbereiteten Manuskripten, es ist wie erwähnt auch sehr wahrscheinlich, daß ein Manuskript, das nicht den brancheninternen Vorgaben folgt, ungesehen abgelehnt wird.

Um dies zu vermeiden, werden hier die zwölf goldenen Regeln verraten, die ein Manuskript garantiert professionell wirken lassen. Diese Ratschläge gelten für die Urschrift, also des Originalmanuskriptes, von dem dann später die Kopien angefertigt werden. Denn eines wird niemals verschickt: ein Original.

Die zwölf Regeln:

Regel 1:
Stets einseitig auf weißes DIN-A4 Papier schreiben.

Regel 2:
Man sollte eineinhalb- oder zweizeilig schreiben, wobei auf jeder Seite gleich viele Zeilen sein sollten.

Regel 3:
Absätze durch eingerückte Zeilenschaltung kennzeichnen, nicht durch Leerzeilen. Diese strecken das Manuskript unnötig und sollten nur dann benutzt werden, wenn damit zeitliche oder gedankliche Sprünge gekennzeichnet werden.

Regel 4:
Man sollte ringsum genügend Rand auf dem Papier lassen, damit Satzwanweisungen und Vorauskorrekturen vermerkt werden können.

Regel 5:
Die durchschnittliche Zeilenlänge sollte 60 Anschläge betragen, wobei Anschläge hier Buchstaben, Zahlen und Interpunktionszeichen zuzüglich Leer- und Trennzeichen sind. Diese 60 Anschläge entsprechen nämlich der gängigen Druckzeilenlänge in Büchern.

Regel 6:
Jede Seite des Manuskriptes sollte eine fortlaufende Seitenzahl haben.

Regel 7:
Neue Kapitel bzw. abgeschlossene Erzählungen oder Gedichte sollten durch eine fortlaufende Numerierung oder entsprechende Überschriften gekennzeichnet sein und stets auf einer neuen Seite beginnen.

Regel 8:
Man sollte anhand der verwendeten Kapitel- bzw Episodenüberschriften ein Inhaltsverzeichnis anfertigen. Das Inhaltsverzeichnis bezeichnet die tatsächlich vorhandenen Teile des Werkes in richtiger Reihenfolge.

Regel 9:
Die einheitliche Schreibweise für Abkürzungen, Eigennamen, Daten, Uhrzeiten und ähnlichem sollte geprüft werden.

Regel 10:
Das Manuskript sollte gut leserlich sein. Handschriftliche Korrekturen und Ergänzungen sollten vermieden werden. Zwingende Korrekturen sind stets auf der Schriftseite durchzuführen, damit sie auch gesehen werden.

Regel 11:
Der Umfang (also die Gesamtanzahl aller Anschläge) des Dokumentes muß berechnet werden. Während PC-Textverarbeitungen diese lästige Arbeit übernehmen, muß ein maschinenschriftliches Manuskript manuell ausgezählt werden. Lediglich bei Gedichtsammlungen ist diese Berechnung entbehrlich.

Regel 12:
Unabhängig vom Anschreiben sollte ein Deckblatt angefertigt werden, wo der Name samt vollständiger Adresse, ein eventuelles Pseudonym, der Titel und Untertitel des Werks, sein Genre (also z.B. Roman, Erzählung, Thriller, Sachbuch) und der Umfang des Manuskriptes vermerkt wird.
Wird mit einem PC gearbeitet, sollte die benutze Software angegeben und folgender Satz geschrieben werden:
Text steht zur Datenübernahme auf Diskette bereit.

Wenn man diese Regeln für ein professionell wirkendes Manuskript befolgt, hat man im großen Verlags-Monopoly schon mal einen großen Schritt nach vorn getan.

Doch das bloße Verfassen des Manuskriptes ist bei weitem noch nicht alles, was beachtet werden muß.
Es geht weiter im 4. Teil des Ratgebers...